
Die Ausbildungsordnung verlangt von Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst eine regelmäßige Fortbildung. Innerhalb von zwei Jahren müssen aktuell 16 Stunden alle 2 Jahre (Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst.

Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Voraussetzungen: Fachkraft Sanitätsdienst
Zielgruppe
Dauer: diverse Unterrichtseinheiten
Es fallen Lehrgangsgebühren an, die dem Entsender berechnet werden.
Hinweis zur Anmeldung: Bitte wählen Sie im später folgenden Anmelde-Formular den Button “Firma (Selbstzahler)”.