In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend ausgebildete und regelmäßig fortgebildete Ersthelfende zur Verfügung zu haben. Dieser Kurs richtet sich an betriebliche Ersthelfer in Unternehmen.
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Inhalte: Wundversorgung, Umgang mit Knochenbrüchen, Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden, Verätzungen, Vergiftungen, zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
Zielgruppe
Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Die Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Informationen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Stelle oder im Internet unter folgendem Link.
Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) unter dem Link in jeweils aktueller Version zum Download bereit. Unter anderem finden sich dort folgende Schriften:
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
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